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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2011

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der LAT - Labor- und Analysen-Technik GmbH (weiter LAT GmbH genannt) über Lieferungen und Leistungen.

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.

1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.

1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der LAT GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich EXW (Incoterms 2000) ausschließlich gesetzlicher inländischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausländischer Steuer und Verpackungskosten.

2.2 Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Ident.-Nr. anzugeben.

2.3 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.

2.4 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.5 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen fällig und innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Dienstleistungen (z. B. Reparaturen) werden Netto abgerechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die LAT GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.6 Ist Teilzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Restbetrag sofort fällig.

2.7 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
Für die Dauer des Abnahmeverzugs des Käufers ist die LAT GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die LAT GmbH Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 25,- zu bezahlen.
Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die LAT GmbH den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.8 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

3.1 Alle Liefertermine gelten grundsätzlich als unverbindlich und werden nach bestem Wissen vereinbart. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretender Umstände, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

3.5 Hat die LAT GmbH eine Montageverpflichtung, so müssen von der LAT GmbH zugesagte Termine nur eingehalten werden, wenn die zu montierenden Liefergegenstände rechtzeitig von dem Kunden bereitgestellt werden.

3.6 Im Fall des Lieferverzuges ist, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung der LAT GmbH auf maximal 5% des Verkauspreises bzw. der Vergütung beschränkt.

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, selbständige Teilelieferungen zurückzuweisen.

4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

5. Umtausch bzw. Rücknahme

5.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, beziehungsweise der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der LAT GmbH und ihrer Zulieferanten.

5.2 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die LAT GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Verzicht der LAT GmbH auf Ansprüche, die gesetzlich vorgesehen sind, ist damit nicht verbunden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.

6.2 Der Kunde darf die Liefergegenstände nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde der LAT GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der LAT GmbH hinzuweisen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes oder Wiederbeschaffung der Waren oder der Liefergegenstände aufgewendet werden müssen.

6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des FakturaEndbetrages an uns ab.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Gegenständen mit falscher Stromart/Stromspannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.

7.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der LAT GmbH oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden.

7.4 Sollte die LAT GmbH Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber der LAT GmbH kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die LAT GmbH die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.

7.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §377 HGB.

7.6 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. §439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.

7.7 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/ Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

7.8 Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eins Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. §478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gem. 7.1 dieser AGBs als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. §478 IV S.1 BGB .

7.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.10 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

8.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Software, Literatur

9.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen.

9.2 Software wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Gegenstand überlassen. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt.

9.3 Der Kunde darf die Software nur im gestzlich zugelassenen Umfang (§§69 a. ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln.

9.4 Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der LAT GmbH zu verändern.

9.5 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei der LAT GmbH bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

10. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

11. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

12.1 Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

12.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand ist Hannover.

12.3 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.

12.4 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

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